Sicherheitstechnik
Ihre Sicherheit ist unser Ziel.
Brandschutztechnik dient nicht nur zur Sicherheit von Sachwerten, sondern erhöht die Sicherheit für Mensch und Umwelt.
Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen dienen dem Objekt- und Personenschutz.
Sie sollen durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern und können auf hilfeleistende Dienstelle (Polizei, Sicherheitsdienst) aufgeschaltet werden.
Neben der Lieferung und Montage stehen wir Ihnen bereits in der Planungsphase zur Festlegung der notwendigen Überwachungspunkte beratend zur Seite.
Videoüberwachungsanlagen
Videoüberwachung schützt Betriebsgelände, Hallen und Zugänge rund um die Uhr und liefert im Schadensfall verwertbare Aufzeichnungen. Wir planen Anlagen nach dem tatsächlichen Schutzbedarf: Wo genügt eine Übersichtskamera, wo braucht es identifikationsfähige Auflösung, wo Wärmebildtechnik für den Außenbereich bei Nacht.
Zum Leistungsumfang gehören die Risikobetrachtung und Kamerapositionierung, die Auswahl von Kamera-, Aufzeichnungs- und Übertragungstechnik, Montage und Inbetriebnahme sowie die Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Auf Wunsch schalten wir die Anlage auf eine Notruf- und Serviceleitstelle auf.
Ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird: Videoüberwachung ist datenschutzrechtlich sensibel. Wir beraten Sie technisch zu Erfassungsbereichen, Speicherfristen und Beschilderung, damit die Anlage von Anfang an sauber aufgesetzt ist. Funktionsprüfung, Wartung und Erweiterung übernehmen wir anschließend im Rahmen Ihres Wartungsvertrags.
Elektro-Akustik
Im Ernstfall entscheidet nicht die Lautstärke, sondern die Verständlichkeit. Elektroakustische Anlagen – von der einfachen Beschallung bis zur Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 und DIN EN 54-16 – bringen im Alarmfall eine klare, gerichtete Durchsage in jeden Bereich des Gebäudes. Menschen reagieren auf eine gesprochene Anweisung nachweislich schneller und geordneter als auf einen reinen Signalton.
Wir übernehmen die Projektierung inklusive Lautsprecherauslegung und Nachweis der Sprachverständlichkeit, die Auswahl und Installation der Zentralen- und Verstärkertechnik, die Kopplung an Ihre Brandmeldeanlage sowie Inbetriebnahme und Begleitung der Abnahme.
Nach der Errichtung bleiben wir Ihr Ansprechpartner: wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzung und Erweiterung bei Umbauten. Weil wir Brandmelde- und Beschallungstechnik gemeinsam betreuen, gibt es an der Schnittstelle zwischen beiden Gewerken keine Zuständigkeitslücke.
Zutrittskontrollanlagen
Wer darf wann wohin? Eine Zutrittskontrollanlage beantwortet diese Frage automatisch und protokolliert sie nachvollziehbar – und macht den Schlüsselbund überflüssig. Ein verlorener Transponder ist in Sekunden gesperrt, statt dass eine komplette Schließanlage getauscht werden muss.
Wir planen und errichten Anlagen vom einzelnen abgesicherten Technikraum bis zur standortübergreifenden Lösung mit Zeitzonen, Bereichsprofilen und Vereinzelungseinrichtungen. Als Identifikationsmittel kommen Transponder, PIN, Biometrie oder Smartphone-Berechtigungen in Frage, auf Wunsch mit Anbindung an Ihre Zeiterfassung.
Wichtig und häufig übersehen: Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Zutrittskontrolle und Fluchttürsteuerung müssen so zusammenspielen, dass im Alarmfall zuverlässig jede Tür freigibt. Genau diese Schnittstelle zwischen Sicherheitstechnik und Brandschutz ist unser Kerngeschäft.
Sicherheitsbeleuchtung
Fällt die Netzversorgung aus, hat die Sicherheitsbeleuchtung genau eine Aufgabe: Menschen müssen den Weg nach draußen finden. Wir planen, errichten und prüfen Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten nach DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100 und ASR A3.4/3 – als Einzelbatterie- oder Zentralbatteriesystem, je nach Gebäudegröße und Nutzung.
Unsere Leistungen umfassen die lichttechnische Berechnung der Rettungswege, die Auslegung der Ersatzstromversorgung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation. Bestandsanlagen prüfen wir auf Normkonformität und rüsten sie wirtschaftlich auf LED um. Das senkt die Anschlussleistung deutlich – und damit auch die erforderliche Batteriekapazität.
Als Betreiber sind Sie zu wiederkehrenden Funktions- und Betriebsdauerprüfungen verpflichtet. Diese Prüfungen führen wir turnusgemäß durch, dokumentieren sie prüfsicher und melden Ihnen rechtzeitig, wenn Batterien das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.